|
Abgasschornsteine: „Überprüfen und falls erforderlich reinigen“ Abgasschornsteine und Abgasleitungen haben die Aufgabe, die bei der Verbrennung von Erdgas und Flüssiggas in Gasfeuerstätten entstehenden Abgase ins Freie zu transportieren. Nur mängelfreie und nicht im Querschnitt verengte Abgasanlagen stellen eine betriebssichere Funktion sicher. Um dies zu gewährleisten, sind gemäß §3 Abs.(1) Nr.1-6 der nordrhein-westfälischen Kehr.- und Überprüfungsordnung Abgasschornsteine, Abgasleitungen, Abgasanlagen und Abgaswege für Gasfeuerstätten in planmäßigem Unterdruckbetrieb und Abgaskanäle einmal jährlich auf ihre Gebrauchsfähigkeit zu überprüfen. Falls erforderlich, umfasst die Überprüfung auch eine Reinigung mit Ausnahme des Heizgaswegs bei Gasfeuerstätten. Sofern keine Mess- und Überprüfungsöffnungen an der Feuerstätte bzw. an der Abgasanlage bauseits vorhanden sind, hat die Überprüfung an geeigneter Stelle, z.B. an der Abgasaustrittsstelle zu erfolgen. Bei verbrennungsluftumspülten, gerätegebundenen Abgasleitungen und Abgasabführung bis 4 Meter Länge sowie Außenwandgasfeuerstätten, deren Abgasanlage Bestandteil der Feuerstätte ist, ist eine Sichtprüfung an einer Sicht- bzw. Prüföffnung ausreichend. Diese Überprüfung erfolgt hauptsächlich durch ein durchfahren der Abgasleitung (Abgasschornstein) mit einem geeigneten Kehr- und Überprüfungsgerät entweder von oben (vom Dach bzw. der oberen Revisionsöffnung) nach unten (untere Revisionsöffnung) oder umgekehrt. Das Durchfahren des Abgasschornsteins bzw. der Abgasleitung mittels einem geeigneten Kehr- und Überprüfungsgerät (Leine oder Haspel mit Kunststoff.- bzw. Edelstahleinlagen) stellt die effektivste und auch kostengünstigste Methode einer Überprüfung dar. Insofern wird im Zusammenhang mit Abgasschornsteinen und senkrechten Abgasleitungen sowohl mit dem Begriff „reinigen“als auch mit dem Begriff „überprüfen“die gleiche Tätigkeit ausgelöst. Sinn und Ziel der vom Schornsteinfeger durchgeführten Tätigkeit ist es, die sichere Benutzbarkeit der Abgasanlage festzustellen und zu gewährleisten. Dabei beinhaltet dort die Überprüfung auch eine eventuell erforderliche Reinigung, ohne zusätzlichen Gebührenaufschlag. Lotrechte Abgasleitungen aus Edelstahl können auf Wunsch auch durch eine Sichtprüfung (Spiegel, Inspektionskamera) auf Ihre Gebrauchsfähigkeit geprüft werden und nur bei Verschmutzungen mit geeigneten Kehrgeräten gereinigt werden. |