Gasheizungen

Die flächendeckende Versorgung mit Erdgas hat innerhalb der letzten zehn Jahre zu einer erheblichen Umstrukturierung der Energieversorgung in der Bundesrepublik Deutschland geführt. Der Anteil der mit Erdgas versorgten Haushalte steigt ständig, in Neubauten liegt die Erdgasversorgung inzwischen an erster Stelle.
Großen Anteil an der hohen Akzeptanz von Erdgas haben die modernen raumluftunabhängigen Gasgeräte, die im Haus kaum Platz beanspruchen und deren Abgasführung sehr variabel gestaltet werden kann.

 

 

 

 

 

 

 

atmosphärischer Gasbrenner

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bevor Sie eine Gasheizung installieren lassen, sollten Sie sich von Ihrem Schornsteinfeger über die Möglichkeiten der Abgasabführung informieren lassen.

Bei Altbauten besteht oft die Möglichkeit, den bisher genutzten Schornstein für die spätere Aufstellung eines Kaminofens freizuhalten. Auch wenn Sie sich selbst nicht mit einem Ofen anfreunden können oder wollen: Ein funktionstüchtiger Schornstein im Haus steigert den Verkaufswert insbesondere bei älteren Häusern.

Bei Erdgasanschluss wird sich Ihr Installateur mit dem Schornsteinfeger abstimmen (Gasantrag). Bei Flüssiggas ist eine Anmeldung über das amtliche Formular (Anlage 6) erforderlich. Dieses Formular erhalten Sie im Fachhandel (in Flensburg z.B. Fröbelhaus) oder über Ihren Gasinstallateur.

Die Überprüfung der Gasfeuerstätten und der Abgasführung durch den Schornsteinfeger dient dem Umweltschutz, der Energieeinsparung sowie Ihrer Sicherheit.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Auf dieser Schnittzeichnung kann man die hohe Variabilität der Abgasführung von Gasheizungen erkennen.
Grundsätzlich müssen die Abgase über Dach abgeführt werden. Der Mindestabstand zu Fenstern und Dachaufbauten beträgt 1,5 Meter, der Abstand der Mündung zur Dachhaut mind. 0,4 Meter.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gasheizungen über 11 kW Heizleistung werden einmal jährlich vom Schornsteinfeger überprüft (Emissionsmessung).
Raumluftunabhängige Geräte sowie Gas-Brennwertgeräte werden im 2-jährlichen Rhythmus einer Abgaswegüberprüfung unterzogen (abgasseitige Sicherheitsprüfung). Für Gasgeräte ohne Abgasgebläse, die ihre Verbrennungsluft dem Aufstellraum entnehmen, gilt eine jährliche Überprüfungspflicht.

Kosten: 25 bis 50 € je nach Art der Feuerstätte und Überprüfungsrhythmus