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Willkommen auf der Seite für die häufig gestellten Fragen (FAQ). Unten finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen von unseren Kunden.

 

Verbraucher fragen ...

  • Liebe Besucher unserer Internetseiten,
    diese Rubrik soll einige Fragen von Verbrauchern und Kunden des Schornsteinfegerhandwerks aufgreifen und versuchen zu beantworten. Gerne sind wir bereit von sachkundiger Seite auch Ihre Fragen zu beantworten. Sprechen Sie mit Ihren Schornsteinfeger, er beantwortet Ihre Fragen gerne.
     

Verbraucher fragen...

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Warum werden Schornsteine von modernen Gasfeuerstätten noch gefegt? Es fällt doch gar kein Ruß mehr an.

Schornsteine oder Abgasleitungen von modernen Gasfeuerstätten werden regelmäßig auf freien Querschnitt geprüft. Sicherlich hat es innerhalb der letzten Jahre Entwicklungsschritte bei modernen Feuerstätten gegeben. Dieses hat zur Folge, dass sich auch andere Gefahrenpotentiale bei den Abgasführungen der Feuerstätten ergeben. Die Überprüfungsmethoden des Schornsteinfegerhandwerks haben sich diesen neuen Fortschritten entsprechend angepasst. Die gerade novellierte Kehr- und Überprüfungsordnung des Landes Nordrhein-Westfalen ist hierfür ein gutes Beispiel.
So kommen heute modernste Kehrgeräte für Abgasleitungen und Schornsteininspektionskameras zum Einsatz. Sicherlich kann man bei modernen Abgasanlagen nicht mehr ausschließlich vom s.g. "fegen" sprechen. Die Abgasanlagen werden überprüft. Diese Überprüfung soll feststellen, ob die Anlage auf ihrer gesamten Länge einen
gleichbleibenden lichten Querschnitt aufweist und nirgendwo Verengungen vorhanden sind, die die einwandfreie Ableitung der Abgase behindern könnten.
Bei einer eventuellen Verengung, kann sofort Abgas, welches unter verschiedenen Umständen mit CO angereichert ist, in den Aufstellraum der Feuerstätte austreten und somit unmittelbar Menschen gefährden.
Darüber hinaus werden Abgasleitungen auch auf Ihre Dichtigkeit hin überprüft. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund, dass moderne Gasfeuerstätten ihre Abgase mit Überdruck abführen, von besonderer Wichtigkeit.
Die Betriebssicherheit der Feuerstätte könnte so angegriffen werden. Eine regelmäßige Überprüfung ist somit unerläßlich.

Link Quelle:www.Schornsteinfegermeister.de

Warum werden Schornsteine von offenen Kaminen auch dann gefegt, wenn sie nur gelegentlich betrieben werden?

Offene Kamine oder auch Kaminöfen werden in den meisten Fällen mit dem Brennstoff Holz geheizt. In der Praxis kommt es sehr häufig vor, daß das Brennholz unsachgemäß gelagert wird oder auch Holz benutzt wird, welches als Brennstoff überhaupt nicht zugelassen ist (lackiertes oder lasiertes Holz). Hier wirkt der Schornsteinfeger durch Beratung vor Ort sicherlich auf die richtige Verwendbarkeit hin. Unbestritten ist jedoch, daß beim Brennstoff Holz eine erhöhte Brandgefahr entsteht. Der Rußansatz im Schornstein, eventuell auch durch Hart- und Glanzruß erhöht die Gefahr eines Schornsteinbrandes. Nur durch eine regelmäßige Überprüfung kann sichergestellt werden, daß Schornsteinbrände und somit Gefahr für Leib und Leben der Hausbewohner nicht entstehen.

Warum muß ich meine Schornsteine und Anlagen ausschließlich vom Schornsteinfeger überprüfen lassen?

Sicherlich ist es so, dass die Schornsteinfeger auf Grund ihrer Berufsausbildung und ihrer Weiterbildung zur Meisterprüfung her in der Lage sind eine umfassende Beurteilung der Feuerungsanlage zu tätigen. Kein anderes Handwerk vereint alle Bereiche der Betriebs- und Brandsicherheit so intensiv in seinem Berufsbild wie das Schornsteinfegerhandwerk.
Die Legislative Ebene in Bund und Länder hat sich zum Ziel gesetzt, die Betriebs- und Brandsicherheit in den Gebäuden zu gewährleisten. Dies kann nur durch ein neutrales und
flächendeckendes Instrument verwirklicht werden. Eine Kontrolle der Einhaltung durch andere Institutionen würde nur mit einem unverhältnismäßigen Verwaltungs- und Kostenaufwand zu bewerkstelligen sein.

Wie setzt sich die Gebühr für die Schornsteinfegerarbeiten zusammen?

Die Gebühr des Schornsteinfegers ist eine Mischgebühr. Sie besteht aus einer Grundgebühr, einer Arbeitsgebühr und einer Gebühr für die praktische Tätigkeit.
Verschiedenste Arbeiten, wie die Büroverwaltung, Anfahrtswege, Rüstzeiten bis hin zur eigentlichen praktischen Tätigkeit vor Ort beim Kunden werden mit dieser Gebühr abgedeckt. Hinzu kommt die alle 5 Jahre stattfindende Feuerstättenschau, welche sämtliche Mängel an der Feuerstätte und der gesamten Abgasanlage erkennen soll.
Die Gebühren sind keinesfalls aus der Luft gegriffen oder obliegen dem einzelnen Bezirksschornsteinfegermeister. Sie basieren auf einem speziell vom Wirtschaftsministerium Nordrhein-Westfalen angefertigten arbeitszeitwissenschaftlichen Gutachten, welches alle Zeiten und Kosten entsprechend ermittelt hat.
Darüber hinaus werden einmal jährlich die Geschäftskosten des Bezirksschornsteinfegermeister einer Prüfung unterzogen. An dieser Prüfung der aufsichtführenden Behörde, nimmt auch der Verein der Haus- und Grundstückseigentümer teil. Somit ist gewährleistet, dass alle Interessen Berücksichtigung finden.

Warum muß der Schornsteinfeger in meiner Wohnung das Gasgerät überprüfen?

Gerade bei Gasgeräten in Wohnungen, in denen sich ständig Menschen aufhalten, ist erhöhte Vorsicht geboten. Durch verschiedenste Umstände und Mängel, die man als Laie gar nicht erkennen oder prüfen kann, entstehen große Gefahren durch Abgasaustritt und Kohlenmonoxidbildung. Nur eine regelmäßige Überprüfung des Gerätes und der dazugehörigen Abgasanlage kann garantieren, daß diese Mängel frühzeitig erkannt und abgestellt werden. Sehen Sie sich hierzu einfach mal ein paar Fotos aus der Praxis auf unserer Mängelfotogalerie an.

LinkQuellen: www.Schornsteinfegermeister.de/www.schornsteinfeger-nrw.de

Der Installateur hat auch alles gemessen und es war alles in Ordnung. Warum hat der Schornsteinfeger meine Heizung doch bemängelt (8000 ppm CO) ?

Viele Punkte sprechen für die derzeitige Vorgehensweise. Mängelstatistiken beweisen immer wieder, dass auch bei gewarteten Anlagen entsprechende Mängel auftreten und somit eine sichere Betriebsweise nicht immer gewährleistet ist. Gerade der Umstand, dass trotz Beanstandung und anschliessender Wartung der Mangel längst nicht immer behoben ist, hat die Landesregierung 1999 veranlasst, eine Wiederholungsmessung für den Kohlenmonoxidgehalt (analog zur 1. Bundesimmissionsschutzverordnung, die eine Wiederholungsmessung innerhalb von sechs Wochen bei Überschreitung der Grenzwerte für Abgasverlust oder Russzahl vorsieht) einzuführen.
Darüber hinaus ist jeder Betrieb im Schornsteinfegerhandwerk per Gesetz verpflichtet, die zum Einsatz kommenden Messgeräte halbjährlich in einer Technischen Prüfstelle prüfen zu lassen. Dies garantiert vor Ort immer korrekte und zuverlässige Ergebnisse. Bei nicht überwachten Messgeräten kann es zu hohen Abweichungen und somit zu Fehlbeurteilungen der Feuerungsanlage kommen.

Link Quelle:www.schornsteinfeger-nrw.de

Sehr geehrte Damen und Herren,

können Sie mir bitte mitteilen, welche Überprüfungsart ( Druckprüfung, Ringspaltmessung ) für die Abgasleitung einer raumluftunabhängigen Brennwertheizung vorgeschrieben ist. Standort der Anlage ist NRW.

Sehr geehrter Herr,

bei Ihrer Anfrage muß zwischen zwei Arten der Überprüfung unterschieden werden. Das eine ist eine Überprüfung vor bzw. kurz nach der Inbetriebnahme. Diese Überprüfung erfolgt nach baurechtlichen Vorschriften (siehe §43 BauO NW). Hier wird der ordnungsgemäße Zustand der Abgasanlage sowie die Eignung der Abgasanlage für die Feuerstätte bescheinigt. Im Rahmen dieser Prüfung und Begutachtung ist auch eine Dichtheitsprüfung der Abgasleitung vorzunehmen. Welche Form der Dichtheitsprüfung bei Ihrer Abgasleitung vorzunehmen ist, läßt sich pauschal nicht sagen. Dies ergeht aus der allgemeinen bauaufsichtliche Zulassung des Deutschen Institut für Bautechnik für die Abgasleitung. Die Zulassung muß im Lieferumfang der Abgasleitung vorhanden sein und sollte dem zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister zugänglich gemacht werden.

Die andere Form der Überprüfung ist die wiederkehrende Überprüfung nach der Kehr- und Überprüfungsordnung NRW. Diese sieht bei raumluftunabhängigen Gasfeuerstätten eine Überprüfung im Rhythmus von allen zwei Jahren vor. Gleiches gilt für die Abgasleitung, wenn diese für einen Überdruckbetrieb ausgelegt ist (wovon ich in Ihrem Fall ausgehe).

gibt es eine Regelung über Rechnungsadressaten bei Gebühren von Immissionmessungen.
In dem Neubau, in dem ich wohne, wurde die Schlussabnahme noch nicht durchgeführt, d.h. der Bauträger ist noch Eigentümer. Da bereits eine Immissionsmessung durchgeführt wurde, stellt sich die Frage wer eigentlich zahlungspflichtig ist - der Eigentümer (hier Bauträger) oder der Erwerber, der bereits dort wohnt, wo aber aufgrund vieler Restarbeiten und Mängel noch keine Schlussabnahme und damit Eigentümerübergabe erfolgen konnte?

Die Rechnungsstellung erfolgt immer an den Eigentümer. Nun stellt sich in Ihrem Fall die Frage, wer Eigentümer ist. Die Schlußabnahme stellt ja nicht unbedingt eine Eigentumsübergabe dar. In der Regel sind ja auch im Vorfeld schon Beträge in Form von Abschlagszahlungen gezahlt worden, daher sind sie sicherlich auch schon "Miteigentümer". Und da ja nur noch Restarbeiten durchzuführen sind, liegt der Hauptteil sicherlich auch bei Ihnen. Daher würde ich zu dem Schluß kommen, dass Sie auch der Rechnungsempfänger sind.

Warum muss der Schornsteinfeger meine neu installierte Heizung abnehmen? Ein neues Auto muss ja auch nicht durch den TÜV abgenommen werden!

Auf den ersten Blick klingt das einleuchtend.........

Link Quelle:www.Schornsteinfegermeister.de

Weiter Fragen und Antworten finde Sie unter Hier

Link Quelle:www.schornsteinfeger-muenster.de

Teile dieser Seite sind ein Auszug aus der Homepage des  Zentralverband Deutscher Schornsteinfeger e.V.

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